Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig von Eltern gestellte Fragen.
Darf ich als Elternteil das Schulgelände & Schulgebäude betreten?
Bitte klingeln Sie am Eingang Hirsch und melden Sie sich im Sekretariat an, wenn Sie etwas im Schulhaus zu erledigen haben.
Was ist zu tun, wenn mein Kind krank ist?
Rufen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an, um Ihr Kind krank zu melden.
Was mache ich, wenn mein Kind eine meldepflichtige Infektionskrankheit hat?
Hat ihr Kind eine meldepflichtige Infektionskrankheit (z.B. Masern, Scharlach, Norovirus, Kopfläuse), muss das Kind umgehend von der Schule ferngehalten und die Schulleitung unverzüglich informiert werden. Die Schule meldet den Fall an das Gesundheitsamt, um Ausbreitungen zu verhindern. Eine Rückkehr ist erst nach ärztlich attestierter Genesung erlaubt.
Brauche ich eine ärztliche Entschuldigung?
Sie müssen keine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um ihr Kind bei Krankheit zu entschuldigen. Eine von einem sorgeberechtigten Elternteil oder einer bevollmächtigten Person unterschriebene schriftliche Entschuldigung reicht aus. Einen geeigneten Vordruck zum Download finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare. Bestehen seitens der Schule wiederholt begründete Zweifel daran, dass der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde, kann diese zukünftig ärztliche Atteste anfordern.
Wen kontaktiere ich bei schulischen Problemen meines Kindes?
Bitte kontaktieren Sie bei Problemen, die den Fachunterricht betreffen, immer zuerst per E-Mail den zuständigen Fachlehrer. (Die Adressen finden Sie unter dem Menüpunkt Schule/Team.) Bei allen anderen Belangen wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung.
Wie und wo kann ich eine Freistellung beantragen?
Eine Freistellung bis zu drei Tagen können Sie direkt bei der Klassenleitung beantragen. Anträge auf längere Freistellungen werden von der Klassenleitung zur Genehmigung an die Schulleitung weitergegeben. Einen Vordruck zur Beantragung einer Freistellung finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare.
Darf mein Kind in der Schule ein Mobiltelefon dabeihaben?
Schüler dürfen ihre Mobiltelefone mitbringen. Diese müssen grundsätzlich ausgeschaltet in der Schultasche verstaut sein. Lehrkräfte entscheiden individuell, ob das Verwenden des Mobiltelefons in Ausnahmesituationen erlaubt wird.
Was kann ich tun, wenn Sachen meines Kindes verloren gehen?
Verlorene Sachen werden an einem zentralen Ort in der Schule gesammelt. Sollte ihr Kind den verlorenen Gegenstand dort nicht wiederfinden, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Wie kann ich das Zeugnis meines Kindes abholen, wenn mein Kind am Tag der Zeugnisausgabe nicht in der Schule ist?
Sie können das Zeugnis am Tag der Ausgabe bis 10:30 Uhr im Sekretariat abholen. Sollten die Abholenden nicht sorgeberechtigt sein, benötigen diese eine entsprechende Vollmacht eines sorgeberechtigten Elternteils.
Kann ein Elternteil allein über schulische Belange des Kindes entscheiden?
Bei geteiltem Sorgerecht müssen wesentliche schulische Entscheidungen (Schulwahl, Schulform, Schulwechsel) grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Ist dies nicht möglich, so kann eine beglaubigte Vollmacht ein Elternteil dazu berechtigen, diese Entscheidungen allein zu treffen. Elternteile mit alleinigem Sorgerecht legen als Nachweis einen Negativbescheid des Jugendamtes bei der Schule vor. Bitte informieren Sie die Schule, wenn sich während der Dauer der Schulzeit das Sorgerechtsverhältnis ändert.